Hinweisgeber-Meldestelle

 

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei unserer Meldestelle zu melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an uns übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

 

Wichtiger Hinweis Meldung von Verstößen

Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle. Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

 

Erreichbarkeit der Meldestelle

Über diesen Link gelangen Sie zu unserer Meldestelle.
Gesetzestexte & weitere Informationen
Hinweisgeberschutzgesetz
Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie)